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Teilnehmervertrag der SHK-Service GmbH

 Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an Lehrgängen der SHK-Service GmbH.

 
1. Voraussetzung

Voraussetzung ist der Gesellenbrief, bzw. nachgewiesene Fachkenntnisse im SHK-Handwerk.

 

2. Anmeldung

2.1. Die rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt schriftlich und mit der Rückgabe des unterschriebenen Teilnehmervertrages. Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.

2.2. Die Daten der Anmeldung werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

2.3. Die Anmeldung wird von der SHK-Service GmbH bestätigt und damit rechtswirksam.

 

3. Rechnungsstellung und Zahlungs-bedingungen

3.1. Die Kurspreise schließen den Unterricht und die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen der SHK-Service GmbH ein.

3.2. Der Kurspreis wird 4 Wochen vor Kursbeginn in Rechnung gestellt und ist mit Kurseröffnung fällig. Sofern der Teilnehmer in Verzug ist, hat die SHK-Service GmbH das Recht des Ausschlusses des Teilnehmers vom Unterricht. Der Anspruch auf die Kursgebühr bleibt davon unberührt.

 

4. Kündigung

4.1. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen und sind nur in dieser Form wirksam.

4.2. Der Teilnehmer des  Lehrgangs hat das Recht, ohne Abgabe von Gründen die Teilnahme am Lehrgang zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

4.3. Bei Nichtteilnahme oder teilweisem Nichterscheinen des Kursteilnehmers bleibt der Anspruch der SHK-Service GmbH auf die Kursgebühr in vollem Umfang bestehen.

4.4. Für Teilnehmer, die mit Bildungsgutschein nach §§ 77 ff. SGB III gefördert werden, kann ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt werden. Insbesondere dann, wenn keine Förderung nach SGB III erfolgt.


5. Mindestteilnehmerzahl

Die SHK-Service GmbH kann Ort und Termin eines Kurses bis 1 Woche vor Kursbeginn absagen, sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei einer Kursabsage werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurück erstattet.

6. Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Unregelmäßiger Lehrgangsbesuch führt zum Ausschluss vom Lehrgang. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Lehrgangsgebühren besteht in diesem Fall nicht.

 

7. Kursunterlagen/Copyright

Kursunterlagen, die Bestandteil des Kurses sind und in das Eigentum der Teilnehmer übergehen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der  SHK-Service GmbH nicht vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Kursunterlagen, die zur Durchführung des Kurses verwendet werden, bleiben Eigentum der SHK-Service GmbH.

 

8. Änderungen und Schriftformerfordernis

8.1. Änderungen dieses Teilnahmevertrages bleiben vorbehalten.

8.2. Von diesem Teilnahmevertrag abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

8.3. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenso der Schriftform.

 

9. Kenntnisnahme

Mit Zugang der schriftlichen Anmeldung bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift die Kenntnis des Inhalts dieses Teilnahmevertrages und die Einziehung dieses Teilnahmevertrages in den zwischen den Kursteilnehmern und der SHK-Service GmbH geschlossenen Vertrag.

 

10.  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg.


Stand: 31.03.2016

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