Technik: Klempner
Moderne Herstellungstechniken
Das Klempnerhandwerk benutzt sowohl alte als auch neue Techniken um Dächer, Fassaden aber auch Innenbereich mit den verschiedensten Metallen zu belegen. Die modernen Herstellungstechniken lassen der Gestaltung der Oberflächen in Struktur und Farbe kaum noch Grenzen, so dass es fast immer möglich ist eine individuell abgestimmte Optik zu erreichen.
Rechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Verwendungsverboten
Gemeinsam mit der WirtschaftsVereinigung Metalle e.V., GDB und Initiative Zink hat der ZVSHK eine gemeinsame Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Festsetzung von Verwendungsverboten für (Metall-) Bauprodukte in Bebauungsplänen erarbeitet und an die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz zur Erörterung versendet. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass Festsetzungen, die die Verwendung bestimmter Baumaterialien untersagen, von der kommunalen Praxis fast durchgehend auf § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB gestützt werden. Dies unterstreicht auch eine Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Ende 2018.
Die Rechtfertigung der Vertreter von Kommunen für die fraglichen Festsetzungen lautet zusammengefasst, dass mit den Verwendungsverboten sichergestellt werden soll, dass Grundwasser durch die Versickerung von Regenwasser nicht kontaminiert wird. Die Verengung der Diskussion auf diese Gesichtspunkte blendet allerdings mehrere rechtliche Aspekte vollständig aus. Wesentliche höchstrichterliche Entscheidungen und juristische Aspekte werden nicht berücksichtigt. ZVSHK und die o.g. Metallverbände vertreten die Auffassung, dass absolute Verwendungsverbote der fraglichen Dachmaterialien in Form planungsrechtlicher Festsetzungen rechtlich unzulässig sind.
Die Fachkommission hat sich in ihrer Sitzung am 20./21. März 2019 mit dem Sachverhalt beschäftigt. Seitens der Vertreter der Länderbauministerien wurde teilweise Unverständnis für Verbotsfestsetzungen für Zink und Kupfer gezeigt. Hauptargumente waren offenbar die EU-Rechtslage (CE-Kennzeichnung), zusätzliche Bürokratie und auch ökologische Gründe (Kunststoff vs. Metall). Allerdings sollen einzelne Bauministerien auch geäußert haben, dass bei hohen Grundwasserbelastungen Verbote im Einzelfall zulässig seien. Eine Empfehlung der Fachkommission, auf Verbote grundsätzlich zu verzichten, gibt es nicht, aber auch eindeutig keine Unterstützung dafür. Der Ball liegt nun bei den Kommunalen Spitzenverbänden, ob und wie sie nun ihre Mitglieder über „offene Rechtsfragen zu Verwendungsverboten für Bauprodukte“ informieren.
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