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ÜWG Heizölverbraucheranlagen

Überwachungsgemeinschaft Heizölverbraucheranlagen


Seit der 5. Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes zum 1. Januar 1987 dürfen nur noch Fachbetriebe Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Öl-Tanks, Leitungen) vornehmen.

Fachbetriebe im Sinne des §19 l Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ) sind Unternehmen, die über vorschriftgemäßes Gerät und sachkundiges Personal verfügen (§ 19 g, 3) und das Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungsgemeinschaft (beispielsweise ÜWG Öl -Tank) führen.


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